Bauaufsichtliche Normen
Anders als die Regeln beim Fußball ist das Baurecht in Deutschland Ländersache. Rechtliche Relevanz erhalten Normen und andere technische Regelungen, wenn sie von staatlichen Regelsetzern – z. B. den Obersten Bauaufsichtsbehörden oder der EU – in Bezug genommen werden, um gesetzliche Anforderungen technisch zu konkretisieren. „Bauaufsichtliche Normen“ liegen somit vor, wenn sie als Technische Baubestimmungen eingeführt sind.
Dann sind die Normen
- in den Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen enthalten (VV TB),
- oder für eine Aufnahme in die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen vorgesehen.
Die in den Technischen Baubestimmungen aufgeführten technischen Regelungen für Bauprodukte und Bauarten sind verbindlich zu beachten. Weicht ein Hersteller wesentlich von diesen Regelungen ab, muss er nachweisen, dass die Bauprodukte und Bauarten dennoch sicher ver- bzw. angewendet werden können. Alle Bauordnungen und Verwaltungsvorschriften sind im Netz kostenfrei erhältlich. Informieren Sie sich über die am Verwendungsort von Bauprodukten geltenden Technischen Baubestimmungen.
Übrigens: Nach dem neuen, im Januar 2024 unterzeichneten, DIN-Länder-Vertrag sollen Normen zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Ziel ist es, einfaches und kostengünstiges Bauen zu gewährleisten und gleichzeitig durch die Ausweisung weitergehender Anforderungen den Stand der Technik zu beschreiben.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei allen noch kommenden EM-Spielen!