Werkseigene Produktionskontrolle

Wir wissen, dass die Initiierung einer werkseigenen Produktionskontrolle einen erhöhten Aufwand darstellt, dass im Nachgang jedoch die erforderlichen Aufzeichnungen kaum ins Gewicht fallen und daher das Tagesgeschäft nicht stören. Um Ihnen dies transparent darzulegen, haben wir ein neues Schulungsangebot aufgesetzt: Das CE-WPK Info Gespräch
Werkseigene Produktionskontrolle für Hersteller von harmonisierten Bauprodukten.

Sie sind Hersteller von Fenstern, Türen oder Fassaden und müssten eine Leistungserklärung erstellen. Der Kunde hat noch nicht danach gefragt? Es gibt keinen Bedarf am Markt? Darauf kommt es nicht an, weil eine Verpflichtung gemäß Bauproduktenverordnung vorliegt. Ist ein Bauprodukt von einer harmonisierten Norm erfasst, z. B. Fenster, Türen, Fassaden etc., so ist der Hersteller verpflichtet, eine Leistungserklärung für das Produkt zu erstellen. Dies darf er jedoch nur, wenn er die erforderliche werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet hat.

Sie hatten noch keine Gelegenheit, die dazu notwendigen Spielregeln kennenzulernen? Nutzen Sie die Gelegenheit zum WPK-Info-Gespräch – mehr dazu in unserem Bereich "Schulungen".

Zwei konkrete Beispiele dazu:

Kochs GmbH, Herzogenrath
Produkte: Feuer- und Rauchschutztüren als Außentüren (EN 16034)

  • Allgemeines Vorgespräch
  • Ausgangssituation
  • Analyse der vorliegenden Situation durch Checkliste, die transparent durch den Prozess führt
  • Bewertung vorhandener Dokumentationen
  • Spezifisches Gespräch zu offenen Punkten hinsichtlich der noch zu erbringenden Dokumentationen bzw. Leistungen
  • Erarbeitung und Umsetzung der WPK durch den Hersteller und anschließende Antragstellung auf Zertifizierung der WPK

Nachfolgend wurde die Erstinspektion durch die Zertifizierungsstelle durchgeführt. Es erfolgte eine positive Bewertung von Produkt, WPK und Herstellwerk. Daraufhin konnten die Zertifikate der Leistungsbeständigkeit erteilt werden.

G.T.E. Glastechnik Engels GmbH, Essen
Produkte: Feuer- und Rauchschutztüren als Außentüren (EN 16034), Fluchttüren (EN 14351-1)

  • Allgemeines Vorgespräch
  • Antrag auf Zertifizierung unter Einreichung diverser Dokumente aus vorhandenen und zertifizierten Managementsystemen
  • Bewertung der Dokumentation
  • Spezifisches Gespräch zu offenen Punkten

Bezüglich noch zu erbringender Dokumentationen bzw. Leistungen hat der Kunde einen externen WPK Berater engagiert, der die Dokumentation erstellen sollte. Nach Bewertung dieser Dokumentation waren noch Punkte im Zusammenhang mit der Leistungsbeständigkeit und der EU-BauPVO offen. Der Hersteller hat die fehlenden Punkte erarbeitet. Danach konnte die Erstinspektion durch die Zertifizierungsstelle erfolgen. Nach positiver Bewertung (von Produkt, WPK und Herstellwerk) konnten die Zertifikate der Leistungsbeständigkeit erteilt werden.

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